Für den Kreis Unterallgäu West gilt ab Saison 2016/2017:
1. Mannschaftsspielbetrieb
- In allen Ligen auf Kreisebene dürfen Damen sowohl am männlichen als auch am weiblichen Mannschaftsspielbetrieb unbegrenzt teilnehmen. Herren dürfen hingegen nicht in Damenmannschaften spielen.
- Damen, die in Damen- und Herrenmannschaften eingesetzt werden wollen, müssen auf beiden Mannschaftsmeldungen aufgeführt sein.
- Ausgenommen von dieser Regelung sind Spielerinnen, die in einer Damenmannschaft oberhalb der Bezirksebene als Stammspielerinnen in der Mannschaftsmeldung aufgeführt sind.
- In Herrenmannschaften eingesetzte Damen dürfen jeweils maximal die Hälfte der Mannschaftsstärke in der Einzel- und Doppelaufstellung ausmachen.
2. Pokalspielbetrieb
- Auf Kreisebene dürfen Damen in Herrenmannschaften eingesetzt werden. Herren dürfen hingegen nicht in Damenmannschaften spielen.
- Ausgenommen von dieser Regelung sind Spielerinnen, die in einer Damenmannschaft oberhalb der Bezirksebene als Stammspielerinnen in der Mannschaftsmeldung aufgeführt sind.
- In einer Herrenmannschaft darf maximal eine Dame eingesetzt werden.
- Nach wie vor dürfen in jeder Pokalmannschaft Stammspieler der betreffenden Mannschaft sowie Ersatzspieler aus niedrigeren Mannschaften eingesetzt werden. Grundlage ist die jeweils gültige Mannschaftsmeldung.